florian schneider on 18 Jun 2001 07:53:18 -0000


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[Rohrpost] heise online: Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace? (fwd)


Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace?

Die Antirassismus-Initiativen ''Kein Mensch ist illegal'' und
''Libertad'' haben fur den Tag der Jahreshauptversammlung der Lufthansa
am 20. Juni in Berlin zur Online-Demo[1] gegen die Website[2] der
Fluglinie aufgerufen. Dadurch soll der virtuelle Flugschalter, uber den
die Lufthansa 2005 ein Viertel aller Buchungen abwickeln will, von 10
Uhr vormittags an blockiert werden (Legitimer Protest oder
Cyberterror?[3]). Die Kampagne, fur die ''Online-Protest-Software'' zur
Automatisierung des virtuellen Sit-ins zur Verfugung gestellt wird,
richtet sich gegen die ''jahrlich etwa 10.000 Abschiebungen''
abgelehnter Asylbewerber, fur die das Unternehmen seine Linienfluge im
Auftrag der Bundesregierung zur Verfugung stellt. Dabei war es bereits
zweimal zu Todesfallen gekommen.

Einer solchen Demonstration im virtuellen Raum spricht die
Bundesregierung aber ihre Rechtmasigkeit ab. ''Unser Haus halt es fur
zweifelhaft, dass sich die Initiatoren auf das Demonstrationsrecht
berufen konnen'', sagt Maritta Strasser, Sprecherin des
Bundesjustizministeriums. Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte
Versammlungsfreiheit sei namlich nur auf die physische Anwesenheit ''im
realen offentlichen, und nicht im virtuellen Raum zu beziehen.''

Sollte die Lufthansa Anzeige gegen die Hintermanner der ''aggressiven
Initiative'' erstatten, wie ein Sprecher des Unternehmens die Kampagne
bezeichnet, wurden die Gerichte nach Auffassung des Justizministeriums
aber wahrscheinlich auf den Straftatbestand der Datenveranderung (P 303a
Strafgesetzbuch) oder sogar der Computersabotage durch
Datenunterdruckung (P 303b StGB) erkennen. Voraussetzung sei, dass der
Lufthansa-Server wie beabsichtigt lahm gelegt oder dem Computersystem
Schaden zugefugt wurde. Wenn die Website wie geplant am Donnerstag
vorubergehend nicht erreichbar sei, werde die Lufthansa wohl auch
zivilrechtlich Schadensersatzanspruche geltend machen konnen. 

Mehr in Telepolis: Online-Demonstrationen sind rechtlich hochst
umstritten[4]. (fr[5]/tp)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/fr-18.06.01-000/

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 [2] http://www.lufthansa.com
 [3] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7881/1.html
 [4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7907/1.html
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