florian schneider on 18 Jun 2001 07:53:18 -0000 |
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[Rohrpost] heise online: Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace? (fwd) |
Kein Demonstrationsrecht im Cyberspace? Die Antirassismus-Initiativen ''Kein Mensch ist illegal'' und ''Libertad'' haben fur den Tag der Jahreshauptversammlung der Lufthansa am 20. Juni in Berlin zur Online-Demo[1] gegen die Website[2] der Fluglinie aufgerufen. Dadurch soll der virtuelle Flugschalter, uber den die Lufthansa 2005 ein Viertel aller Buchungen abwickeln will, von 10 Uhr vormittags an blockiert werden (Legitimer Protest oder Cyberterror?[3]). Die Kampagne, fur die ''Online-Protest-Software'' zur Automatisierung des virtuellen Sit-ins zur Verfugung gestellt wird, richtet sich gegen die ''jahrlich etwa 10.000 Abschiebungen'' abgelehnter Asylbewerber, fur die das Unternehmen seine Linienfluge im Auftrag der Bundesregierung zur Verfugung stellt. Dabei war es bereits zweimal zu Todesfallen gekommen. Einer solchen Demonstration im virtuellen Raum spricht die Bundesregierung aber ihre Rechtmasigkeit ab. ''Unser Haus halt es fur zweifelhaft, dass sich die Initiatoren auf das Demonstrationsrecht berufen konnen'', sagt Maritta Strasser, Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit sei namlich nur auf die physische Anwesenheit ''im realen offentlichen, und nicht im virtuellen Raum zu beziehen.'' Sollte die Lufthansa Anzeige gegen die Hintermanner der ''aggressiven Initiative'' erstatten, wie ein Sprecher des Unternehmens die Kampagne bezeichnet, wurden die Gerichte nach Auffassung des Justizministeriums aber wahrscheinlich auf den Straftatbestand der Datenveranderung (P 303a Strafgesetzbuch) oder sogar der Computersabotage durch Datenunterdruckung (P 303b StGB) erkennen. Voraussetzung sei, dass der Lufthansa-Server wie beabsichtigt lahm gelegt oder dem Computersystem Schaden zugefugt wurde. Wenn die Website wie geplant am Donnerstag vorubergehend nicht erreichbar sei, werde die Lufthansa wohl auch zivilrechtlich Schadensersatzanspruche geltend machen konnen. Mehr in Telepolis: Online-Demonstrationen sind rechtlich hochst umstritten[4]. (fr[5]/tp) URL dieses Artikels: http://www.heise.de/newsticker/data/fr-18.06.01-000/ Links in diesem Artikel: [1] http://go.to/onlinedemo [2] http://www.lufthansa.com [3] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7881/1.html [4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7907/1.html [5] mailto:fr@tp.heise.de -------------------------------------------------------------------- Copyright 2001 by Verlag Heinz Heise _______________________________________________ Rohrpost mailing list Rohrpost@post.openoffice.de http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/rohrpost